Öffnungszeiten - Module - Gebühren

Hier finden Sie alle Informationen über die Öffnungs- und Schließzeiten dieser Kita sowie die Betreuungsmodule und die Kita-Gebühren.


Unsere Öffnungs- und Schließzeiten: 

Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und weitere Tage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.

Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr. An Brückentagen bieten wir je nach Bedarf Notgruppen an.
 

Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:

Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:

Für Kinder ab 3 Jahren

Montag – Donnerstag

   

Modul 1

07.15 – 12.30 Uhr

Halbtagesplatz ohne Mittagessen  

Modul 2

07.15 – 14.30 Uhr

75% Tagesplatz mit Mittagessen                                                

Modul 3

07.15 – 16.00 Uhr

Tagesplatz mit Mittagessen
und Zwischenmahlzeit am Nachmittag

Kombinationen: 

Montag - Donnerstag

Modul K3

          

07.15 - 12.30 Uhr +
12:30 - 16:00 Uhr

 

2 Tage Halbtagesplatz +
3 Tage Erweiterung auf Tagesplatz mit Mittagessen                                                                                            
und Zwischenmahlzeit am Nachmittag

Freitag für Modul 1 und K3 : 07.15 - 14.30 Uhr

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.

Für das Zweitkind wird ein 25% Nachlass gewährt.
Das Modul 1 ist auf Grund der hessischen Gesetze für 3 bis 6 jährige beitragsfrei. 

Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.

Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet. 

Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus  Kirchensteuermittelen wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb gemeinsam mit der Kommune festgesetzt.

Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Unsere  Einrichtungsleitung berät Sie gerne. 

Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt. 

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