Öffnungszeiten - Module - Gebühren

Hier finden Sie alle Informationen über die Öffnungs- und Schließzeiten dieser Kita sowie die Betreuungsmodule und die Kita-Gebühren.

Unsere Öffnungs- und Schließzeiten:

Montag - Donnerstag 07.15 - 17.00 Uhr
Freitag 07.15 - 14.00 Uhr


Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besondere Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.

Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie von Weihnachten bis Neujahr.
Zusätzlich haben wir an folgenden Tagen geschlossen: Rosenmontag und an den Brückentagen.
 

Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:

Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:

Für Kinder ab 1 Jahr

Montag – Freitag

 

 

Modul VM

07.15 - 12:30 Uhr        

Vormittagsplatz

Modul 1

07.15 - 12.30 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr


Regelplatz ohne Mittagessen  in der Kita

Modul 2

07.15 - 14.00 Uhr

Dreivierteltagesplatz mit Mittagessen

Modul 3

07.15 - 17.00 Uhr
    Fr   - 14.00 Uhr

Tagesplatz mit Mittagessen und Zwischenmahlzeit am Nachmittag

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.

Für das Zweitkind ab dem 3. Lebensjahr wird ein 40%iger Nachlass (ausgehend vom Regelbeitrag) gewährt (siehe Gebührenordnung im Download).

Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.

Im monatlichen Beitrag ist die Verpflegung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.

Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb auch in der Regel gemeinsam mit der Kommune  festgesetzt.

Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Unsere Einrichtungsleitung berät Sie gerne.

Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt.

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