Öffnungszeiten - Module - Gebühren

Hier finden Sie alle Informationen über die Öffnungs- und Schließzeiten dieser Kita sowie die Betreuungsmodule und die Kita-Gebühren.

Unsere Öffnungs- und Schließzeiten: 

Montag - Freitag 07.00 - 16.30 Uhr

Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besondere Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.

Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien sowie vom 24.12, bis einschließlich 31.12.
Zusätzlich haben wir an folgenden Tagen geschlossen: Rosenmontag oder an einem der beiden Brückentage, an drei Konzeptionstagen und am Betriebsausflug.
 

Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:

Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:

Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat 

Modul 1 07.00 - 12.30 Uhr Halbtagesplatz ohne Mittagessen
Modul 2 07.00 - 14.30 Uhr Zweidrittelplatz mit Mittagessen
Modul 3 07.00 - 16.30 Uhr Tagesplatz mit Mittagessen

                              

Mischvarianten:

Modul K1 2 Tage von 07.00 - 12.30 Uhr
  3 Tage von 07.00 - 14.30 Uhr

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.

Für das Zweitkind wird ein Nachlass gewährt.
Das Modul 1 ist auf Grund der hessischen Gesetze für 3 bis 6 jährige beitragsfrei. 

Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.

Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.

Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus  Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb auch in der Regel gemeinsam mit der Kommune  festgesetzt.
Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Unsere  Einrichtungsleitung berät Sie gerne. 

Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt. 

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