Zusammenarbeit mit Eltern
Elternarbeit/Erziehungspartnerschaft
In unseren katholischen Kitas befinden sich Eltern und pädagogische Fachkräfte in einer Erziehungspartnerschaft und stehen als Experten der jeweiligen Lebensbereiche auf Augenhöhe nebeneinander.
Die Kindertagesstätte definiert sich als familienergänzende und familienunterstützende Einrichtung zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung ist uns wichtig. Wir wollen in einem partnerschaftlichen Austausch von Informationen die Eltern in unsere Arbeit mit einbeziehen.
Wir haben eine gemeinsame Aufgabe: die Erziehung und Bildung der Kinder. Über die Betreuung und Bildung der Kinder hinaus bieten wir den Eltern Unterstützung und Beratung für die Erziehung ihrer Kinder an.
Für uns ist es wichtig die Familie und die Lebensweise, aber auch die Erziehungsvorstellungen und Gewohnheiten kennenzulernen.
Gemeinsam wollen wir die Entwicklung individuell unterstützen und sind darum auf den gegenseitigen Austausch angewiesen.
Wir beteiligen die Eltern bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen. Wir wünschen uns konstruktive Kritik und berücksichtigen die Meinung der Eltern bei Grundsatzentscheidungen.
Ein kontinuierlicher Austausch sichert das gemeinsame Ziel, Kindern die besten Startchancen für ihren individuellen Weg zu ermöglichen.
Dieser Austausch kann in vielfältiger Form stattfinden,
z.B. im Rahmen von
- Hausbesuchen vor der Eingewöhnungsphase
- Tür- und Angelgespräche zu Bring- und Abholzeiten
- Veranstaltungen (gruppenintern oder übergreifend)
- Hospitationen
- Info-Briefen und Aushängen
- Elterngespräche zu persönlichen Entwicklungsgesprächen
- Elternabenden (allgemein oder thematisch)
- Beteiligung im Kita-Beirat
Eltern- & Entwicklungsgespräche
Wir bieten für eine optimierte Arbeit mit den Kindern Elterngespräche an, die mit den jeweiligen pädagogischen Mitarbeiter stattfinden. Im Gegenzug dazu fordern wir auch das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten ein, wenn aus der Sicht der Mitarbeiter Handlungsbedarf besteht. Inhalte können sowohl Sorgen, Wünsche, Ängste als auch grundsätzlicher Informationsaustausch über das Kind sein.
Bei Entwicklungsgesprächen informieren wir die Eltern über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes. Durch den gemeinsamen Austausch unserer Beobachtungen ist es möglich, notwendigen Bedarf an Förder- oder Forderung frühzeitig zu erkennen.
Elternabende
Diese finden in unseren Einrichtungen zweimal jährlich statt und können durch die Elternvertreter sowie die Gruppenleitung einberufen werden. Weiterhin gibt es gruppenübergreifende Themenelternabende
Eltern-Aktionstag
Im Laufe des Kitajahres können zusammen mit den Fachkräften, Eltern und Kinder Aktionstage zu unterschiedlichen Themen durchgeführt werden.
Feste und Feiern
Im Jahresverlauf laden wir zu verschiedenen Gelegenheiten die Eltern und Kinder zu einem Fest ein. Anlass dafür kann z.B. die Verabschiedung der Vorschulkinder oder das Sommerfest sein.
Kontakte unter den Familien
Wir möchten die Familien dabei unterstützen, untereinander Kontakte zu knüpfen, Gleichgesinnte zu finden und zur gegenseitigen Unterstützung. Daher bieten wir auch gruppenspezifische Elternangebote, wie zum Beispiel Vater-Kind- Nachmittage oder ein Eltern-Café an.
Elternumfrage
Regelmäßig findet eine Elternumfrage statt. Diese beinhaltet Fragen zur Zufriedenheit der Eltern mit der Kindertageseinrichtung, eine Bedarfsabfrage und die Möglichkeit, Lob und Kritik zu äußern.
Die Ergebnisse der Umfrage werden mit dem Elternbeirat besprochen und den Eltern per Aushang vorgestellt.
Elternvertretung
Der Beirat berät im Rahmen der jeweils geltenden kirchlichen und staatlichen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen über alle Fragen, die die Tageseinrichtung angehen. Dazu ist es erforderlich, dass er Informationen über die pädagogische Konzeption – die sich an den Grundaussagen der Präambel orientiert – und die entsprechenden Vorschriften erhält.
In Fragen, die die Gestaltung und Organisation der Tageseinrichtung für Kinder betreffen, hat der Beirat Vorschlagsrecht. Der Träger und die Leitung erstatten dem Beirat regelmäßig Bericht erstatten.
Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder je 20 Kinder ein/e Elternvertreter/in und ein/e Stellvertreter/in an. Die Mindestzahl der Elternvertreter beträgt drei.
An den Sitzungen des Beirats mit Rede- und Antragsrecht teilnahmeberechtigt und dazu einzuladen sind ferner:
- Pastoralmitarbeiter der Kirchengemeinde
- Vertreter des Verwaltungsrates
- Trägerbeauftragte/Kitakoordination
- Leitung der Tageseinrichtung für Kinder
- Gewählte Vertretung der Mitarbeitenden in der Kindertageseinrichtung
- Der Beirat kann bei Bedarf weitere Personen zur Beratung hinzuziehen.
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