Öffnungszeiten - Module - Gebühren Kita St. Peter und Paul
Unsere Öffnungs- und Schließzeiten:
Montag - Donnerstag | 07.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besondere Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.
Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Zusätzlich haben wir an folgenden Tagen geschlossen:
Rosenmontag, Brückentage nach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt
Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:
Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:
Für Kinder von 2 bis 6 Jahren
Montag bis Freitag | ||
Modul 1 | 07.00 - 12.30 Uhr | Halbtagesplatz ohne Mittagessen |
Modul 2 | 07.00 - 14.15 Uhr | 75% Tagesplatz mit Mittagessen |
Modul 3 | 07.00 - 16.30 Uhr Fr - 14.00 Uhr | Tagesplatz mit Mittagessen und Zwischenmahlzeit am Nachmittag |
Kombinationen:
Um dem individuellen Betreuungsbedarf der Familien gerecht zu werden, sind bei freier Kapazität auch gemischte Module möglich.
Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.
Für das Zweitkind wird ein 25% Nachlass gewährt.
Das Modul 1 ist auf Grund der hessischen Gesetze für 3 bis 6 jährige beitragsfrei.
Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.
Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.
Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb gemeinsam mit der Kommune festgesetzt.
Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Unsere Einrichtungsleitung berät Sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt.