Neuregelungen zum kirchlichen Arbeitsrecht
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22.11.2022 eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen.
Sie löst die Grundordnung vom 27.04.2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.
Die jetzt verabschiedete Neuordnung umfasst zwei Dokumente: den Normtext zur „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und die zugehörigen „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“.
Die Grundordnung ist als „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ konzipiert. Der Normtext enthält nicht nur spezifisch arbeits- oder dienstrechtliche Regelungen, sondern insbesondere auch zentrale Aussagen zu den Strukturmerkmalen und Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes und wesentlicher Kennzeichen katholischer Identität.
Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt.
Alle Mitarbeitenden können unabhängig von
- ihren konkreten Aufgaben,
- ihrer Herkunft,
- ihrer Religion,
- ihrem Alter,
- ihrer Behinderung,
- ihrem Geschlecht,
- ihrer sexuellen Identität und
- ihrer Lebensform
Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.
Der Beschluss der Vollversammlung des VDD hat empfehlenden Charakter; um Rechtswirksamkeit zu entfalten, muss er in den einzelnen Bistümern in diözesanes Recht umgesetzt werden.
Hier die Texte zum Nachlesen:
Bischof Georg Bätzing äußert sich zur neuen Grundordnung auf der Homepage des Bistums.