Datenschutz und Bildrechte
Datenschutz & Bildrechte in Kindertagesstätten:
Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihren Daten sowie an den Rechten am Bild von den uns anvertrauten Kindern, Mitarbeitern und Eltern in unseren Einrichtungen ist für uns selbstverständlich.
Sozialdatenschutz in Einrichtungen der freien Jugendhilfe, insbesondere Kindertagesstätten
Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle oder einer gleichgestellten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgabenerfüllung verarbeitet werden.
Die Vorschriften zum Sozialdatenschutz gelten für katholische Kitas gemäß der „Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft“ mit Wirksamkeit ab dem 01.03.2004 entsprechend.
Für die Verarbeitung von Sozialdaten durch die Kitas der Kirchengemeinden als freie Träger gilt daher das Sozialgeheimnis i.S.d. § 35 SGB I. Das Sozialgeheimnis sieht einen strengen Schutz von Sozialdaten vor. Dies beinhaltet insbesondere den Anspruch der Betroffenen, dass die sie betreffenden Sozialdaten nicht unbefugt verarbeitet werden. Die Wahrung des Sozialgeheimnisses umfasst ferner die Verpflichtung, auch innerhalb des Leistungsträgers sicherzustellen, dass die Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind oder nur an diese weitergegeben werden.
Wir achten strengstens darauf, dass Sozialdaten nur von den Personen verarbeitet werden, die hierzu befugt sind.
Weitere Erläuterungen und Informationen zu gesetzlichen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und anderer Regelungen, die in der Kita zu beachten sind finden Sie unter der Rubrik "Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelungen zum Datenschutz im Bistum Limburg."
Hinweise zu Foto- und Filmaufnahmen in den Kindertagesstätten
Rechtsgrundlagen:
Die DSGVO ist nicht anwendbar, aber sie enthält Öffnungsklauseln.
Deswegen gelten in kath. Kitas:
- Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG)
- Anordnung über den Sozialdatenschutz in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen des Bistums 2004
- Sozialdatenschutz nach SGB I, SGB VIII, SGB X, HessKJGB, KitaG-RLP
- Durchführungsverordnung zum KDG (KDG-DVO)
Sonstige Grundlagen:
- Regelungen im Betreuungsvertrag (u.a. Verweis auf Konzeption)
- Konzeption (aktuell gültige Version) entsprechend der Betriebserlaubnis
- Individuelle Einwilligungserklärungen
Grundsätzliches:
- auch mit Einwilligung müssen Aufnahmen in bloßstellenden und ehrverletzenden Situationen unterbleiben und dürfen auch nicht veröffentlicht werden (§ 201a StGB). Es sollte auch kein Foto gemacht werden, wenn der Teilnehmer in der konkreten Fotosituation signalisiert, dass er jetzt nicht fotografiert werden möchte, es sei denn, gerade diese Abbildung ist zwingend erforderlich.
- Fotos dürfen ausschließlich mit Geräten der Kita gemacht werden, nicht jedoch mit dem privaten Handy oder der privaten Kamera.
- Achtung bei Einwilligungen: Diese können widerrufen werden und müssen verwaltet werden.
- Datenverarbeitung, die zur Erfüllung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages erforderlich ist, erfolgt auf gesetzlicher Grundlage, nicht auf Basis einer Einwilligung.
- Fotografieren im Kita-Alltag durch Dritte (z.B. Eltern, Besucher) ist zum Schutz vor möglichen Datenschutzverletzungen zu untersagen (z.B. über Aushang kenntlich machen und im Elternbrief/ in Elternbeiratssitzungen erläutern.
- Fotografieren im Kita-Alltag durch Mitarbeiter*innen mit privaten Geräten und/oder zu nicht dienstlichen Zwecken ist ebenfalls zum o.g. Schutz zu untersagen.
- Überprüfen auf Vorliegen der Verpflichtungserklärung nach § 5 KDG (Datengeheimnis). Diese muss von allen in der Kita tätigen Personen, inkl. Elternbeirat unterschrieben sein.
Hier finden Sie ausführliche Hinweise bzgl. des Datenschutz in Kindertagesstätten zu folgenden Themen:
(https://bdsb-kigem.bistumlimburg.de/beitrag/datenschutz-in-kindertagesstaetten/)
- Umgang mit Fotos
- Umgang mit Videos
- Aufbewahrung von personenbezogenen Daten:
- Fotos und Videos auf Großveranstaltungen/ Feste:
- Portfolioarbeit:
- Fotos an das Jugendamt
- Online-Übermittlung
- Einwilligungserklärungen:
- Online-Anbieter zur Entwicklung der Fotos
- Fotos in der Kita durch Eltern/ durch Dritte
- Fotos im Flurbereich
- Fotograf in der Einrichtung