Pfarrei: eine Gemeinschaft von Gläubigen
Pfarrei: eine Gemeinschaft von Gläubigen
Als Pfarrei wird im Kirchenrecht eine Gemeinschaft von Gläubigen bezeichnet, die innerhalb einer Diözese auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge einem Pfarrer anvertraut ist. Die Pfarrei ist eingebettet in eine Teilkirche; die Seelsorge wird unter der Autorität des Bischofs ausgeübt.
Die meisten Pfarreien sind Territorialpfarreien und damit räumliche Seelsorgebezirke.
Die Pfarreien haben - für das staatliche Recht - den Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden in dieser Hinsicht als Kirchengemeinden bezeichnet. Kirchengemeinde ist daher ein Begriff des weltlichen Rechts, Pfarrei ein Begriff der Pastoral und des Kirchenrechts. Die Pfarrei ist eine öfentliche juristische Person im Sinne des Kirchenrechts, die Kirchengemeinde eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des staatlichen Rechts.
(aus dem Handbuch für Verwaltungsräte im Bistum Limburg, 3. Aufl. 2016, Herausgeber: Justitiar Dr. Sascha Koller)
Die Pfarrei St. Peter und Paul Rheingau wurde am 01.01.2016 neu gegründet und wird von Pfr. Dr. Robert Nandkisore und Pfr. Ralph Senft im Zusammenwirken mit dem Pfarrgemeinderat geleitet. Unsere Pfarrei besteht aus zwölf Kirchorten.
Unsere Pfarrei ist eine "Pfarrei neuen Typs"
Für diese "Pfarrei neuen Typs" wurden die bisherigen "Pastoralen Räume" mit seinen Einzelgemeinden/Kirchorten zu einer einzigen Pfarrei. Sie hat einen Pfarrgemeinderatund einen Kirchenverwaltungsrat. Die bisherigen Pfarreien werden aufgelöst, die neue Pfarrei wird zum Gesamtrechtsnachfolger. Eine Kirche wird zur Pfarrkirche und zum Sitz des Pfarrers. Die Einzelgemeinden bleiben als Gemeinden und Kirchorte erhalten und teilen auf sinnvolle Weise die gesamten Seelsorgeaufgaben einer Pfarrei unter sich auf und setzen mit Hilfe der "Ortsausschüsse" Ortsakzente und Schwerpunkte. In der Gründungsvereinbarung beschreiben die zusammengehenden Pfarreien ihre Optionen für die "Pfarrei neuen Typs". Die Bistumsleitung prüft und genehmigt die Gründungsvereinbarung und macht sie damit zur Arbeitsgrundlage für die neu zu errichtende Pfarrei.
"Neuer Typ“ bedeutet, dass der kirchenrechtliche Fachbegriff "Pfarrei“ tendenziell nicht mehr mit kirchlicher Ortsgemeinde deckungsgleich ist, auch nicht mehr nur einen kleinen Gemeindeverbund bezeichnet (z.B. eine Pfarrkirche mit einzelnen Pfarrvikarien o.ä. in den Dörfern und Ortsteilen nächster Nachbarschaft etc.). Sie ist vielmehr als gemeinsamer kirchlicher Verantwortungsraum in einem größeren Gebiet oder einer Region zu verstehen. Der Begriff "Pfarrei“ verschiebt sich strukturell also von der untersten Ortskirchenebene eine Ebene höher auf die Ebene regionaler bzw. überregionaler Kirche, wie sie bisher als Pastoraler Raum zusammengefasst war.