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Hinweise für den Ordnerdienst mit 3G-Regel

Hinweise für den Ordnerdienst mit 3G-Regel
Hinweise für den Ordnerdienst mit 3G-Regel
Nachweise prüfen: Eine Möglichkeit is die Smartphone-App CovPass – aber auch die Ausdrucke oder die Einträge im gelben Impfpass sind natürlich akzeptabel. © WiR_Pixs auf pixabay.com

Den Artikel mit ausführlichen Erklärungen zu der eingeführten 3G-Regelung finden Sie unter Gottesdienste in der Weihnachtszeit 2021. Der hier folgende Artikel wendet sich direkt an die ehrenamtlichen Ordnerinnen und Ordner unserer Pfarrei.

Liebe Ordnerinnen und Ordner in den Kirchorten unserer Pfarrei!

Herzlichen Dank, dass Sie weiterhin bereit sind, diesen wichtigen Dienst zu übernehmen und so mit dazu beitragen, dass die Gottesdienste an den Kirchorten gefeiert werden können.

Vor dem ersten Wochenende, an dem nun die neue Dienstanweisung vom 06.12. gilt, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:

Der Hinweis, dass nun in unseren Gottesdiensten die 3G-Regel gilt, ist auf unsere Homepage gestellt und an die Presse gegangen. Außerdem sind Aushänge erfolgt. Die Anwendung der 2G-Regel in manchen Gottesdiensten der Weihnachtszeit (siehe Pfarrbrief) bleibt davon unberührt.

Alle, die sich aktuell anmelden, werden darauf hingewiesen: Beim Eintritt ist nachzuweisen und zu überprüfen, dass entweder ein Nachweis über einen vollständigen Impfschutz (auch ohne eine Auffrischungsimpfung „Booster“ verfügt eine Person über den erforderlichen Impfschutz), ein Genesenennachweis oder das Testergebnis eines Testcenters (näheres dazu siehe Dienstanweisung Gottesdienste A., 7., a.) vorliegt.

Ein Abtelefonieren der Anmeldelisten für dieses Wochenende ist nicht möglich, da ja nur noch die Namen erfasst werden. Somit wird es hier mehr Aufwand und Zeit brauchen und Geduld.

Die Hauptamtlichen (Pfarrer, Organist, Küster) haben den Nachweis erbracht. Die ehrenamtlichen Gottesdiensthelferinnen und –helfer müssen wie alle anderen Gottesdienstteilnehmer den Nachweis beim Eintreten erbringen. Prüfungen im Vorfeld (z.B. bei der Anmeldung zum Gottesdienst) sind datenschutzrechtlich nicht möglich.

Bei Personen, deren Identität wir nicht kennen, muss man sich zusätzlich einen Lichtbildausweis zeigen lassen.

Die Ordner können sich die CovPassCheck-App kostenlos auf ihr Smartphone herunter laden. Damit scannt man den QR Code des Impfnachweises und muss nicht zur Kontrolle auf dem fremden Smartphone händisch hin und her scrollen.
Der Nachweis des Impfstatus kann natürlich auch über den gelben Impfausweis erfolgen.

Die Ausgänge sollen bis nach Beginn des Gottesdienstes verschlossen bleiben, damit sich niemand unkontrolliert Zutritt verschafft.

Für den Fall, dass sich jemand nicht abweisen lässt bzw. aggressiv  wird, kann man die Polizei verständigen und um Hilfe bitten.

Wir hoffen, diese Antworten helfen, damit der Ordnerdienst an diesem Sonntag gut und verantwortet ausgeübt werden kann. Zugleich danken wir Ihnen allen für Ihre Bereitschaft, diesen wichtigen Dienst in dieser herausfordernden Zeit weiterhin zu übernehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Ebenso freue ich mich über Rückmeldungen, wie es gelaufen ist und was sonst noch zu bedenken ist.

Ich wünsche Ihnen allen, auch im Namen von Pfarrer Dr. Nandkisore, ein gutes Gelingen und auch mit diesen neuen Herausforderungen einen gesegneten 3. Advent.

Ralph Senft
Bezirksdekan, Priesterlicher Leiter in Kooperation, Vorsitzender des Verwaltungsrates (VRK)
Tel.:06123-9995760

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