Anmeldung und Aufnahme in die Kita St. Martin
Schön, dass Sie da sind!
Anmeldeverfahren
Interessierte Eltern sind dazu eingeladen, telefonisch oder per E-Mail ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. So ist es uns möglich, Ihnen unsere Arbeit und Räumlichkeiten vorzustellen.
Bei einem Anmeldegespräch bekommen Sie von uns alle wichtigen Unterlagen, sowie den Aufnahmeantrag.
Mit der Stadt Eltville existiert ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Dazu ist es notwendig, einen Aufnahmeantrag auszufüllen.
Den Aufnahmeantrag geben Sie in der Kita mit Ihrer Priorität Nr. 1 ab.
Durch die Auswahl und Priorisierung mehrerer Kitas stellen Sie sicher, dass Ihr Zweit- bzw. Drittwunsch berücksichtigt wird, falls in Ihrer Wunsch-Kita kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Alle vorliegenden Anmeldungen, aus allen Kitas des Einzugsgebiets der Stadt Eltville, werden gemeinsam abgeglichen. Daher ist es nicht notwendig, sich in verschiedenen Kitas anzumelden. Die Aufnahmeanträge in den Kitas werden der Stadt Eltville weitergeleitet.
Platzvergabe
In einer gemeinsamen Sitzung (2 x jährlich) treffen sich die Leitungen der Kindertagesstätten mit Vertretern der Stadt Eltville, um über die Vergabe der Plätze zu sprechen.
Die Vergabekriterien sind:
- Anmeldedatum auf dem Aufnahmeantrag
- Angabe der Priorität
- Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf
Nach der gemeinsamen Sitzung versenden die Kitas die Aufnahmebestätigungen an die Eltern.
Die Vertragsunterlagen sowie alle anderen relevanten Unterlagen bekommen Sie etwa 6 Wochen vor der Aufnahme.
Aufnahme
Die Aufnahmekriterien sind:
- Das Kind muss mit seinen Eltern im Einzugsgebiet der Stadt Eltville wohnhaft sein.
- Ein ausgefüllter und unterschriebener Aufnahmeantrag muss der Kita vorliegen.
- Vorrang haben Kinder, deren Schulzeit in weniger als einem Jahr beginnt.
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen.
- Kinder müssen das Lebensjahr erreicht haben, das dem Betreuungsangebot der Kita entspricht.
Bitte legen Sie uns vor Vertragsbeginn auch folgende Unterlagen vor (spätestens 6 Wochen vor Aufnahme):
- den Betreuungsvertrag mit Angaben über Ihr Kind und den dazugehörigen Anhängen wie:
- Impf-Bescheinigung einer vorliegenden Masernschutzimpfung muss vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen, da wir ansonsten Ihr Kind nicht in die Einrichtung aufnehmen dürfen (Masernschutzgesetz vom 01.03.2020)
- weitere einrichtungs- und landesspezifische Formulare und Bescheinigungen
- den Fragebogen zum Kind
- die Einverständniserklärung Portfolio, Berliner Modell (nur bei U3-Kindern)
Aufnahme in die Kita
- Der Eingewöhnungserzieher/die Eingewöhnungserzieherin nimmt Kontakt zu den Eltern auf, um die Eingewöhnungszeiten zu besprechen und den Ablauf der Eingewöhnung zu erklären (auf dieser Seite finden Sie unser Eingewöhnungskonzept).
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