Öffnungszeiten - Module - Gebühren Kita St. Martin, Martinsthal
Unsere Öffnungs- und Schließzeiten:
Montag - Donnerstag | 07.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besonderen Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.
Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie von Weihnachten bis Neujahr.
Zusätzlich haben wir an folgenden Tagen geschlossen: Rosenmontag, die Brückentage nach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt, zwei Konzeptionstage, zwei Einkehrtage und einen Betriebsausflug.
Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:
Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:
Für Kinder im Alter von 1- 6 Jahre
Modul Teilzeit | Montag bis Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr | Halbtagesplatz ohne Mittagessen |
Modul Vollzeit | Montag bis Donnerstag | 07.00 - 16.30 Uhr | |
Freitag | 07.00 - 14.00 Uhr | Tagesplatz mit Mittagessen | |
Modul Kombination | 2 Tage | 07.30 - 13.00 Uhr | ohne Mittagessen |
3 Tage | 07.00 - 16.30 Uhr | mit Mittagessen |
Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.
Für das Zweitkind wird ein 25% Nachlass gewährt.
Das Modul Teilzeit ist auf Grund der hessischen Gesetze für 3 bis 6 jährige beitragsfrei.
Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.
Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.
Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb auch in der Regel gemeinsam mit der Kommune festgesetzt.
Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Die Einrichtungsleitung berät Sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt.