Anmeldung und Aufnahme in die Kita St. Markus
Schön, dass Sie da sind!
Anmeldeverfahren
Interessierte Eltern werden gebeten, telefonisch oder per E-Mail ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. So ist es uns möglich, Ihnen unsere Arbeit und Räumlichkeiten vorzustellen. Ist das Kind sehr jung, kann ein Anmeldeformular abgeholt oder per E-Mail geschickt werden. Das Anmeldegespräch erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt.
Mit der Stadt Eltville existiert ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Die Anmeldung kann sowohl bei der Kindertagesstätte als auch bei den Ansprechpartnern der Stadt Eltville erfolgen. Durch die Auswahl und Priorisierung mehrerer Kitas stellen Sie sicher, dass Ihr Zweitwunsch berücksichtigt wird, falls in Ihrer Wunschkita kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Alle vorliegenden Anmeldungen, aus allen Kitas des Einzugsgebiets der Stadt Eltville, werden gemeinsam abgeglichen. Daher ist es nicht notwendig, sich in verschiedenen Kitas anzumelden. Die Anmeldungen in den Kitas werden der Stadt Eltville weitergeleitet und umgekehrt.
Platzvergabe
In einer gemeinsamen Sitzung treffen sich die Leitungen der Eltviller Kindertagesstätten mit Vertretern der Stadt, um über die Vergabe der Plätze zu sprechen.
Die Vergabekriterien sind:
- Angabe der Priorität, 1 oder 2, in einer Kita
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen
Durch diese Vergabesitzungen erhält jedes Kind die Chance auf einen Kita-Platz. Nicht immer hat die Wunschkita so viele Plätze frei, wie notwendig wären, um den Wunsch der Eltern zu entsprechen.
Die Kitas versenden die Aufnahmebestätigungen an die Eltern Ende März. Um Bestätigung der Annahme des Platzes wird gebeten.
Durch Umzüge kommt es immer wieder vor, dass ein Kind nachrücken kann. Auch unterjährig vergeben wir dann den Platz wieder neu.
Aufnahme
Die Aufnahmekriterien sind:
- Grundsätzlich werden die Kinder nach Eingang der Anmeldungen aufgenommen.
- Das Kind muss mit seinen Eltern im Einzugsgebiet der Stadt Eltville wohnen.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss der Kita vorliegen.
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen, haben Vorrang.
- Kinder von eigenen Mitarbeiter*innen haben Vorrang.
- Kinder müssen das Lebensjahr erreicht haben, das dem Betreuungsangebot der Kita entspricht.
Bitte legen Sie uns vor Vertragsbeginn folgende Unterlagen vor:
- den ausgefüllten Betreuungsvertrag
- einen schriftlichen Nachweis eines Arztes, dass ein vollständiger, altersgemäßer, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichender Impfschutz durchgeführt wurde (Infektionsschutzgesetz § 34 (10a)
- Bitte beachten Sie, dass uns eine Bescheinigung einer vorliegenden Masernschutzimpfung vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen muss, da wir ansonsten Ihr Kind nicht in die Einrichtung aufnehmen dürfen (Masernschutzgesetz vom 01.03.2020).
Ablauf der Aufnahme:
- Aufnahmegespräch mit der zukünftigen Erzieherin
- Besprechen von Besonderheiten und Gewohnheiten des Kindes
- Treffen von Vereinbarungen zur Eingewöhnung
- Eingewöhnung in Anlehnung an das "Berliner Eingewöhnungsmodell" (auf dieser Seite finden Sie unser Eingewöhnungskonzept).
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