Anmeldung und Aufnahme in die Kita St. Michael
Schön, dass Sie da sind!
Anmeldeverfahren
Interessierte Eltern sind dazu eingeladen, telefonisch oder per E-Mail ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. So ist es uns möglich, Ihnen unsere Arbeit und Räumlichkeiten vorzustellen.
Mit der Stadt Eltville existiert ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Dazu ist es notwendig, einen Aufnahmeantrag auszufüllen. Die Anmeldung bei der Kindertagesstätte mit dem Erstwunsch abgeben.
Durch die Auswahl und Priorisierung mehrerer Kitas stellen Sie sicher, dass Ihr Zweitwunsch berücksichtigt wird, falls in Ihrer Wunsch-Kita kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Alle vorliegenden Anmeldungen, aus allen Kitas des Einzugsgebiets der Stadt Eltville, werden gemeinsam abgeglichen. Daher ist es nicht notwendig, sich in verschiedenen Kitas anzumelden. Die Anmeldungen in den Kitas werden der Stadt Eltville weitergeleitet und umgekehrt.
Platzvergabe
In einer gemeinsamen Sitzung treffen sich die Leitungen der Kindertagesstätten mit Vertretern der Stadt Eltville, um über die Vergabe der Plätze zu sprechen.
Die Vergabekriterien sind:
- Angabe der Priorität 1 oder 2 in einer Kita
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen
Durch diese Vergabesitzungen erhält jedes Kind die Chance auf einen Kita-Platz. Nicht immer hat die Wunschkita so viele Plätze frei, wie notwendig wären, um den Wunsch der Eltern zu entsprechen.
Die Kitas versenden die Aufnahmebestätigungen an die Eltern im Dezember. Um Bestätigung der Annahme des Platzes wird gebeten.
Durch Umzüge kommt es immer wieder vor, dass ein Kind nachrücken kann. Auch unterjährig vergeben wir dann den Platz wieder neu.
Aufnahme
Die Aufnahmekriterien sind:
- Das Kind muss mit seinen Eltern im Einzugsgebiet der Stadt Eltville wohnhaft sein, ansonsten werden nur Nachrückplätze vergeben.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss der Kita vorliegen.
- Grundsätzlich werden die Kinder nach dem Alter aufgenommen. Vorrang haben Kinder, deren Schulzeit in weniger als einem Jahr beginnt.
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen.
- Kinder müssen das erste Lebensjahr erreicht haben.
Bitte legen Sie uns vor Vertragsbeginn auch folgende Unterlagen vor:
- den Betreuungsvertrag und weitere einrichtungs- und landesspezifische Formulare und Bescheinigungen
- ein schriftlicher Nachweis eines Arztes, dass ein vollständiger, altersgemäßer, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichender Impfschutz durchgeführt wurde (Infektionsschutzgesetz § 34 (10a)
- Bitte beachten Sie, dass uns eine Bescheinigung einer vorliegenden Masernschutzimpfung vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen muss, da wir ansonsten Ihr Kind nicht in die Einrichtung aufnehmen dürfen (Masernschutzgesetz vom 01.03.2020).
Aufnahme in die Kita
- Auf dieser Seite finden Sie unser Eingewöhnungskonzept.
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