Anmeldung und Aufnahme in die Kita St. Martin
Schön, dass Sie da sind!
Anmeldeverfahren
Interessierte Eltern sind dazu eingeladen, telefonisch oder per E-Mail ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. So ist es uns möglich, Ihnen unsere Arbeit und Räumlichkeiten vorzustellen.
Mit der Gemeinde Walluf existiert ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Dazu ist es notwendig, einen Aufnahmeantrag auszufüllen. Die Anmeldung kann sowohl bei unserer Kindertagesstätte St. Martin, als auch bei der Gemeinde Walluf erfolgen.
Durch die Auswahl und Priorisierung mehrerer Kitas stellen Sie sicher, dass Ihr Zweitwunsch berücksichtigt wird, falls in Ihrer Wunschkita kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Alle vorliegenden Anmeldungen aus allen Kitas des Einzug-Gebiets der Gemeinde Walluf werden gemeinsam im 1. Quartal abgeglichen.
Platzvergabe
In einer gemeinsamen Sitzung treffen sich die Leitungen der Kindertagesstätten mit Vertretern der Gemeinde Walluf, um über die Vergabe der Plätze zu sprechen.
Die Vergabekriterien sind:
- Angabe der Priorität 1 oder 2 in einer Kita
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen
Durch diese Vergabesitzungen erhält jedes Kind die Chance auf einen Kita-Platz. Nicht immer hat die Wunschkita so viele Plätze frei, wie notwendig wären, um dem Wunsch der Eltern zu entsprechen.
Die Kitas versenden die Aufnahmebestätigungen an die Eltern Ende des 1. Quartals. Um Bestätigung der Annahme des Platzes wird zeitnah gebeten. Wenn unsere Kita dann noch freie Plätze hat, werden diese auch in den nachfolgenden Monaten noch besetzt.
Durch Umzüge kommt es immer wieder vor, dass ein Kind nachrücken kann. Auch unterjährig vergeben wir dann den Platz wieder neu.
Aufnahme
Die Aufnahmekriterien sind:
- Das Kind muss mit seinen Eltern im Einzugsgebiet der Gemeinde Walluf wohnhaft sein. Ausnahmeregelung: Es gibt noch freie Plätze in unserer Kita.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss der Kita vorliegen.
- Grundsätzlich werden die Kinder nach dem Alter aufgenommen.
Vorrang haben Kinder, deren Schulzeit in weniger als einem Jahr beginnt, - Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen
- Kinder von eigenen Mitarbeiter*innen.
- Kinder müssen das Lebensjahr erreicht haben, das dem Betreuungsangebot der Kita entspricht
Bitte legen Sie uns vor Vertragsbeginn auch folgende Unterlagen vor:
- den Datenerfassungsbogen mit Angaben über Ihr Kind
- einen schriftlichen Nachweis eines Arztes, dass ein vollständiger, altersgemäßer, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichender Impfschutz durchgeführt wurde (Infektionsschutzgesetz § 34 (10a))
- Bitte beachten Sie, dass uns eine Bescheinigung einer vorliegenden Masernschutzimpfung vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen muss, da wir ansonsten Ihr Kind nicht in die Einrichtung aufnehmen dürfen (Masernschutzgesetz vom 01.03.2020).
- weitere einrichtungs- und landesspezifische Formulare und Bescheinigungen, die wir Ihnen rechtzeitig aushändigen werden
Aufnahme in die Kita
- Zusage Ende des 1. Quartals
- Aufnahmegespräch in der Kita incl. Absprache der Eingewöhnung
(auf dieser Seite finden Sie unser Eingewöhnungskonzept) - Elternabend Ende des 2. Quartals
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