Anmeldung und Aufnahme in die Kita St. Elisabeth
Schön, dass Sie da sind!
Anmeldeverfahren
Interessierte Eltern sind dazu eingeladen, telefonisch oder per E-Mail ein Anmeldegespräch zu vereinbaren. So ist es uns möglich, Ihnen unsere Arbeit und Räumlichkeiten vorzustellen.
Mit der Kommune Oestrich-Winkel existiert ein gemeinsames Aufnahmeverfahren. Dazu ist es notwendig, den trägerübergreifenden Aufnahmeantrag auszufüllen. Die Anmeldung kann sowohl bei der Kindertagesstätte als auch im Familienbüro der Stadt erfolgen. Anmeldestichtag für das kommende Kita-Jahr ist jeweils der 28. Februar.
Durch die Auswahl und Priorisierung mehrerer Kita stellen Sie sicher, dass Ihr Zweitwunsch berücksichtigt wird, falls in Ihrer Wunschkita kein Platz mehr zur Verfügung steht.
Alle vorliegenden Anmeldungen aus allen Kitas des Einzugsgebiets der Kommune werden gemeinsam abgeglichen. Daher ist es nicht notwendig, sich in verschiedenen Kitas anzumelden. Die Anmeldungen in den Kitas werden der Kommune weitergeleitet und umgekehrt.
Platzvergabe
In einer gemeinsamen Sitzung treffen sich die Leitungen der Kindertagesstätten mit Vertretern der Kommune, um über die Vergabe der Plätze zu sprechen.
Die Vergabekriterien sind:
- Angabe der Priorität 1 oder 2 in einer Kita
- Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen.
Durch diese Vergabesitzungen erhält jedes Kind die Chance auf einen Kita-Platz. Nicht immer hat die Wunschkita so viele Plätze frei, wie notwendig wären, um dem Wunsch der Eltern zu entsprechen.
Die Kitas versenden die Aufnahmebestätigungen an die Eltern Ende März. Um Bestätigung der Annahme des Platzes wird gebeten.
Durch Umzüge kommt es immer wieder vor, dass ein Kind nachrücken kann. Auch unterjährig vergeben wir dann den Platz wieder neu.
Aufnahme
Die Aufnahmekriterien sind:
- Das Kind muss mit seinen Eltern im Einzugsgebiet der Kommune Oestrich-Winkel wohnhaft sein.
- Eine ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss der Kita vorliegen.
- Grundsätzlich werden die Kinder nach dem Alter aufgenommen.
Vorrang haben Kinder, deren Schulzeit in weniger als einem Jahr beginnt. - Kinder, deren Geschwister bereits die Einrichtung besuchen
- Kinder von eigenen Mitarbeiter*innen
- Kinder müssen das Lebensjahr erreicht haben, das dem Betreuungsangebot der Kita entspricht.
Bitte legen Sie uns vor Vertragsbeginn auch folgende Unterlagen vor:
- den Aufnahmeantrag mit Angaben über Ihr Kind (siehe Download unten)
- einen schriftlichen Nachweis eines Arztes, dass ein vollständiger, altersgemäßer, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichender Impfschutz durchgeführt wurde (Infektionsschutzgesetz § 34 (10a) - siehe Download unten); btte beachten Sie, dass uns eine Bescheinigung einer vorliegenden Masernschutzimpfung vor Beginn der Eingewöhnung vorliegen muss, da wir ansonsten Ihr Kind nicht in die Einrichtung aufnehmen dürfen (Masernschutzgesetz vom 01.03.2020).
- weitere einrichtungs- und landesspezifische Formulare und Bescheinigungen, die wir Ihnen rechtzeitig aushändigen werden
Aufnahme in die Kita
- Aufnahmegespräch in der Kita mit Informationen zum ersten Kita-Tag
- Eingewöhnung nach dem „Berliner Eingewöhnungsmodell“ (Informationen dazu auf dieser Seite)
Downloads:
- Den Aufnahmeantrag für die Kitas in Oestrich-Winkel finden Sie hier.