Öffnungszeiten - Module - Gebühren Kita St. Martin, Oberwalluf
Unsere Öffnungs- und Schließzeiten:
Montag – Freitag 07:30 – 16:30 Uhr
Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besondere Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.
Generell liegen unsere Schließzeiten in der ersten oder zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Zusätzlich haben wir am Rosenmontag geschlossen. An den Brückentagen haben wir bis 14.30 Uhr geöffnet.
Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:
Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:
Für Kinder ab 3 Jahren
Montag – Freitag | ||
Modul V | 07.30 – 13:00 Uhr | Vormittagsplatz ohne Mittagessen |
Zu Modul V sind folgende Erweiterungen am Nachmittag möglich: | ||
Modul G2 | 13:00 – 16:30 Uhr | 2 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G3 | 13:00 – 16:30 Uhr | 3 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G4 | 13:00 – 16.30 Uhr | 4 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G5 | 13:00 – 16.30 Uhr | 5 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Für Kinder von 1 – 2 Jahren:
Montag – Freitag | ||
Modul VM | 07.30 – 13:00 Uhr | Vormittagsplatz mit Mittagessen |
Zu Modul VM sind folgende Erweiterungen am Nachmittag möglich: | ||
Modul G2 | 13:00 – 16:30 Uhr | 2 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G3 | 13:00 – 16:30 Uhr | 3 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G4 | 13:00 – 16.30 Uhr | 4 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Modul G5 | 13:00 – 16.30 Uhr | 5 Tage Erweiterung auf Ganztagesplatz mit Mittagessen |
Ein Modulwechsel ist frühestens nach 3 Monaten möglich. Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.
Für das Zweitkind wird ein 50 % Nachlass gewährt.
Das Modul V ist auf Grund der hessischen Gesetze für 3 bis 6 jährige beitragsfrei.
Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.
Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.
Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird gemeinsam mit der Kommune festgesetzt.
Es gibt die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII. Unsere Einrichtungsleitung berät sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt.