Öffnungszeiten - Module - Gebühren Kita St. Rabanus Maurus
Unsere Öffnungs- und Schließzeiten:
Montag - Donnerstag | 07.15 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.15 - 14.15 Uhr |
Wir orientieren unsere Öffnungszeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten am Bedarf der Familien. Die Ferienschließzeiten, Konzeptionstage und besondere Schließtage, an denen unsere Einrichtung geschlossen bleibt, legen wir gemeinsam mit dem Beirat der Einrichtung fest. Diese Termine werden den Eltern jeweils im ersten Kita-Halbjahr für das kommende Kalenderjahr schriftlich mitgeteilt.
Generell liegen unsere Schließzeiten in der zweiten Hälfte der hessischen Sommerferien, sowie von Weihnachten bis Neujahr.
Zusätzlich haben wir an folgenden Tagen geschlossen: Rosenmontag, zwei Konzepttage und Betriebsausflug. Am Brückentag nach Christi Himmelfahrt haben wir geschlossen, an allen anderen geöffnet.
Unsere Betreuungsmodule und Gebühren:
Wir bieten verschiedene Betreuungsmodule an:
Für Kinder ab 2 Jahren
Montag – Freitag | ||
Modul 1 | 07.15 – 12.30 Uhr | Regelplatz ohne Mittagessen in der Kita |
Modul 2 | 07.15 – 14.15 Uhr | 75% Tagesplatz mit Mittagessen |
Modul 3 | 07.15 – 17.00 Uhr | Tagesplatz mit Mittagessen |
Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung im Download.
Für das Zweitkind ab dem 3. Lebensjahr wird ein 40%iger Nachlass (ausgehend vom Regelbeitrag) gewährt (siehe Gebührenordnung im Download).
Der Kita-Beitrag bemisst sich nach den Öffnungs- und Betreuungsstunden der Kita.
Im monatlichen Beitrag ist die Essensversorgung nicht enthalten. Diese Kosten werden Ihnen gesondert berechnet.
Wenn ein Beitrag erhoben wird, so deckt dieser nur einen Teil der Betriebskosten unserer Einrichtung. Neben dem Beitrag der Kirche aus Kirchensteuermitteln wird ein weiterer Teil der Kosten von den Kommunen getragen. Die Höhe der Elternbeiträge wird deshalb auch in der Regel gemeinsam mit der Kommune festgesetzt.
Die Möglichkeit einer Kostenübernahme nach dem SGB VIII ist möglich. Unsere Einrichtungsleitung berät Sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das ganze Jahr erhoben wird, also auch für Zeiten, in denen Ferien sind oder Ihr Kind wegen Krankheit fehlt.