Corona-Regeln ab 02. April


Aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz, der Corona-Arbeitsschutzverordnung und der Regelungen der Länder ergeben sich auch neue Regelungen für die Kirche wie Limburg sie uns vorgibt und vor allem unsere Gottesdienste betreffen. In vielen Punkten stellen diese eine Lockerung der bisherigen Beschränkungen da, gleichzeitig ist aber darauf hinzuweisen, dass weiterhin Ansteckungsgefahr besteht und es gilt, das Risiko einer Infektion durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Ebenfalls gilt, sollte es bei uns zu Hotspot-Regelungen kommen, so haben diese an den betreffenden Orten vorrang und sind zu beachten!
Wie im vergangenen Monat März gilt weiterhin, dass die Abstandsregel im Gottesdienst entfällt – die Maskenpflicht bleibt ebenfalls bestehen, allerdings kann auf die Maske am Platz verzichtet werden wenn ein Abstand von 1,5m eingehalten wird, wovon z.B. bei den Gottesdiensten unter der Woche auszugehen ist.
Die größte Änderung betrifft die Einlasskontrollen, da diese nun völlig entfallen, wie bereits die empfohlene Voranmeldungen im März. Ordnerinnen und Ordner werden Sie zwar an einigen Orten sicherlich auch weiterhin begrüßen und Sie auf die neuen Regelungen aufmerksam machen – Impfpässe und weitere Dokumente werden aber von Ihnen nicht mehr verlangt. Dies bietet Ihnen indes auch noch einmal die Gelegenheit sich zu bedanken für die geleistete Arbeit, den wie so oft in der Gemeinde ging auch hier natürlich nichts ohne den Einsatz zahlreicher Ehrenamtlicher aus der Pfarrei!
Den genauen Wortlaut der Dienstanweisung und der drausfolgenden Regelungen für Gottesdienste und Veranstaltungen finden Sie wie immer auf den Seiten des Arbeitsstabes Corona des Bistum Limburgs.
(Aufgrund des Veröffentlichungsdatum sei noch der kurze Hinweis gestattet: Das ist kein Aprilscherz. Fänden wir auch überhaupt nicht lustig.)